Der Honig des Bienenkollektivs
Honig ist ein hochwertiges Naturprodukt. Das garantiert die Honigverordnung (HonigV) die genau regelt, was in Deutschland als Honig verkauft werden darf:
Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstocks speichern und reifen lassen.
Honigverordnung von 2004 (zuletzt geändert am 05.07.2017), Anlage 1, Abschnitt 1 Allgemeines
Durch diese Verordnung wird auch die Naturbelassenheit garantiert:
Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden.
Honigverordnung von 2004 (zuletzt geändert am 05.07.2017), Anlage 2, Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen
Honig muss, soweit möglich, frei von organischen und anorganischen honigfremden Stoffen sein. Honig dürfen jedoch weder Pollen noch andere honigeigene Stoffe entzogen werden, soweit dies beim Entfernen von anorganischen oder organischen honigfremden Stoffen nicht unvermeidbar ist.
Allerdings hat diese Naturbelassenheit auch einen Nachteil: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er Sporen des Bakteriums Clostridium botulinum enthält, die bei Kindern unter einem Jahr zu Säuglingsbotulismus führen können – einer zwar sehr seltenen aber auch sehr gefährlichen Lebensmittelvergiftung. Säuglinge unter 12 Monaten sollten deshalb auf keinen Fall Honig bekommen! Für ältere Kinder und Erwachsene besteht diese Gefahr natürlich nicht.
Du willst den Honig, den das Bienenkollektiv Grüngürtel produziert, probieren?
Aber gerne! Solange der Vorrat reicht kannst du mir hier über das Kontaktformular deine Bestellung zuschicken. Ich melde mich dann so schnell wie möglich für alles Weitere 🙂