Der Honig des Bienenkollektivs

Der Honig des Bienenkollektivs ist ein hochwertiges Naturprodukt. Das Bienenkollektiv sammelt seinen Honig von drei verschiedenen Standorten im Kieler Grüngürtel aus. Im Gegensatz zu ländlichen Gebieten gibt es in der Stadt keinen großflächigen Einsatz von Pestiziden, was zur Qualität des Honigs beiträgt. Verkehrsabgase finden glücklicherweise keinen Eingang in den Nektar von Blühpflanzen, sondern lagern sich höchstens äußerlich an Pflanzen ab. Stadthonig ist daher nahezu unbelastet, wie auch eine Untersuchung des Berliner Stadthonigs bestätigte. Allerdings gibt es in der Stadt auch keinen großangelegten Monokulturen. Sortenreinen Rapshonig und ähnliches kann das Bienenkollektiv daher nicht sammeln. Der Honig wird von allem gesammelt was im Jahresverlauf hier Nektar und Honigtau bietet und kommt daher nur in den Sorten „Frühtracht“ (gesammelt von allem was im Frühjahr vor der Ernte Ende Mai bis Anfang Juni blüht) und „Sommertracht“ (gesammelt von dem Trachtangebot des Sommers von Anfang Juni bis Anfang August). Jedes Jahr ist anders und deshalb ist auch der Honig des Bienenkollektivs jedes Jahr anders, besonders da der Honig des Bienenkollektivs nur in reiner Form, unverschnitten und ungeimpft, ins Glas kommt.

Natürlich erfüllt der Honig des Bienenkollektivs so mit Leichtigkeit die Vorgaben der Honigverordnung (HonigV) die genau regelt, was in Deutschland als Honig verkauft werden darf:

Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstocks speichern und reifen lassen.

Honigverordnung von 2004 (zuletzt geändert am 05.07.2017), Anlage 1, Abschnitt 1 Allgemeines

Durch diese Verordnung wird auch die Naturbelassenheit garantiert:

Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden.
Honig muss, soweit möglich, frei von organischen und anorganischen honigfremden Stoffen sein. Honig dürfen jedoch weder Pollen noch andere honigeigene Stoffe entzogen werden, soweit dies beim Entfernen von anorganischen oder organischen honigfremden Stoffen nicht unvermeidbar ist.

Honigverordnung von 2004 (zuletzt geändert am 05.07.2017), Anlage 2, Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen

Die Qualitätskriterien des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.) sind noch um einiges strenger, als die der Honigverordnung. Nur Honig, der auch diese erfüllt (was der des Bienenkollektivs natürlich auch tut), darf in den bekannten D.I.B. Gläsern verkauft werden. Einen Teil der Ernte habe ich deshalb in die 500g-Gläser des Deutschen Imkerbundes abgefüllt – einfach um zu zeigen, dass ich das darf. Wenn du also Honig der Frühtracht im 500g-Glas bestellst, kommt diese im D.I.B.-Glas 😉

Allerdings hat Naturbelassenheit auch einen Nachteil: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er Sporen des Bakteriums Clostridium botulinum enthält, die bei Kindern unter einem Jahr zu Säuglingsbotulismus führen können – einer zwar sehr seltenen aber auch sehr gefährlichen Lebensmittelvergiftung. Säuglinge unter 12 Monaten sollten deshalb auf keinen Fall Honig bekommen! Für ältere Kinder und Erwachsene besteht diese Gefahr natürlich nicht.

Du willst den Honig, den das Bienenkollektiv Grüngürtel produziert, probieren?

Aber gerne! Solange der Vorrat reicht kannst du mir hier über das Kontaktformular deine Bestellung zuschicken. Ich melde mich dann so schnell wie möglich für alles Weitere 🙂